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DAIGS-BESCHLUSS NR. 4 BEZÜGLICH CORONA-VIRUS

Freitag, 17. März 2020

Assalamu Alaikum liebe Brüder, Moscheepräsidenten und Imame des DAIGS

Am Montag, 16. März 2020 erklärte der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» für die ganze Schweiz. Dies teilte er an einer Medienkonferenz mit.

Aufgrund der neu entstandenen Situation ist ein normaler Betrieb in den Moscheen aktuell nicht möglich. Um die bundesrätlichen Beschlüsse zur Dämpfung einer weiteren Ausbreitung des COVID-19 umsetzen zu können, hielt der DAIGS-Vorstand am 16.03.2020 eine ausserordentliche Sitzung und fasste folgenden Beschluss, der für alle DAIGS-Moscheen gilt:

  1. Das Freitagsgebet sowie alle täglichen Gebete in der Moschee werden bis auf weiteres ausgesetzt
  2. Der Religionsunterricht sowie alle im Beschluss Nr. 3 enthaltenen Aktivitäten werden bis auf weiteres ausgesetzt
  3. Die Moscheevorstände sind verpflichtet, die staatlichen Verordnungen sowie die Entscheide des DAIGS bezüglich der aktuellen ausserordentlichen Lage zu respektieren
  4. Der DAIGS verfolgt die Entwicklung der Situation mit hoher Aufmerksamkeit und wird weiterhin entsprechend den Entscheiden des Bundes handeln
  5. Die obigen Massnahmen gelten bis zur nächsten Mitteilung von DAIGS

Gleiche Massnahmen wurden unter anderem auch durch bosnisch- sowie türkischsprachige muslimische Dachverbände in der Schweiz getroffen.

Wir rufen die Imame auf, die Gemeinschaften zu informieren und die Kontakte sowie die Betreuung der Mitglieder durch alternative Wege, z.B. online, weiterhin zu pflegen. Wir unterstützen kräftig die Bemühungen der Moscheevorstände, sich weiterhin um die Moscheen zu kümmern und die Gemeinschaftsstrukturen aufrechtzuerhalten. Die Moscheemitglieder ermuntern wir dazu, bei ihren Gebeten zu Hause mit Herz und Seele mit der Moschee verbunden zu bleiben und die Entscheide der Moscheevorstände mitzutragen.

Wassalamu Alaikum

Der DAIGS-Vorstand

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