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DAIGS-BESCHLUSS NR. 3 BEZÜGLICH CORONA-VIRUS

Freitag, 13. März 2020

Assalamu Alaikum liebe Brüder, Moscheepräsidenten und Imame des DAIGS

Am 13.03.2020 hat der Bundesrat den Beschluss gefasst, dass sämtliche Veranstaltungen oder sonstige Aktivitäten mit 100 oder mehr Personen verboten sind. Dieses Verbot gilt mindestens bis Ende April 2020. Ferner bleiben die Schulen bis zum 4. April 2020 geschlossen. In den Restaurants und anderen Lokalen dürfen sich nicht mehr als 50 Personen aufhalten. Weitere Schutzmassnahmen sind die Einhaltung der Abstandsregel, Desinfektion der Hände sowie eine allgemein verstärkte Beachtung der Hygiene.

Unter Berücksichtigung der obigen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens fasst DAIGS den folgenden Beschluss bezüglich der Aktivitäten in den Moscheen:

  1. Das Freitagsgebet wird bis auf weiteres ausgesetzt
  2. Das Verrichten des Mittagsgebets in der Gemeinschaft (Dschemaat) an Sonntagen wird bis auf weiteres ausgesetzt
  3. Der Religionsunterricht wird bis zum 05.04.2020 ausgesetzt
  4. Sämtliche Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen, Vorträge, Koranabschlussfeiern, Gruppenausflüge usw. werden bis auf weiteres ausgesetzt
  5. Die für 22.03.2020 geplante Mitgliederversammlung des DAIGS wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
  6. Es liegt in der Verantwortung der Moscheevorstände, die restlichen täglichen Gebete in der Moschee im Einklang mit den Vorgaben der zuständigen Gesundheitsinstitutionen auf kantonaler und Bundesebene zu organisieren

Bei allfälligen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Möge Allah der Erhabene Eure Anstrengungen belohnen!

Wassalamu Alaikum

Der DAIGS-Vorstand

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